Arbeitsrecht in CORONA-Zeiten
- von Sven Aßmann
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- 14 Juni, 2020
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Finanzielle Folgen für Beschäftigte und Unternehmen

Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie und des sog. Shutdowns haben weitreichende Konsequenzen für viele Beschäftigte und Unternehmen. Fragen des Lohnrisikos und der Entgeltfortzahlung stellen sich in unterschiedlichen Konstellationen. Wer trägt in Zeiten von behördlichen Betriebsschließungen, Kontaktverboten und Ausgangsbeschränkungen das wirtschaftliche Risiko für die daraus resultierenden Arbeitsausfälle?
Was sind die arbeitsrechtlichen Folgen von Berufsausübungsverboten bzw. einer Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie der Neuregelung des § 56 a IfSG zur Verdienstausfallentschädigung bei Arbeitsausfall wegen nicht vermeidbarer Kinderbetreuung?
In vielen Konstellationen bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Arbeitgeber das Wirtschaftsrisiko trägt und deshalb verpflichtet ist, die Vergütung fortzuzahlen, auch wenn er die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer in der Krise nicht „verwerten“ kann.
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