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IHRE KANZLEI FÜR ARBEITS- und WIRTSCHAFTSRECHT 

Service



Kosten der anwaltlichen Leistungen

Erstberatung

Bei der ersten Kontaktaufnahme fallen keine Kosten für Sie an. 

Fragen Sie gleich zu Beginn der persönlichen Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Die Obergrenze für eine Erstberatung liegt bei höchstens € 225,00 (Mehrwertsteuer eingeschlossen), abhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen auch deutlich weniger. 

Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie eine verbindliche erste Einschätzung Ihres Falles, eine Beschreibung der Chancen und Risiken und einen Vorschlag für die mögliche Vorgehensweise. Die Abrechnung der weiteren Vertretung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht (Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige) haben, übernehmen wir für Sie die Anfrage bei Ihrer Versicherung. Wir wickeln für Sie auch die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung ab. Gerade für Arbeitnehmer ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung durchaus empfehlenswert. Bei den meisten außergerichtlichen und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten trägt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten und die Gerichtskosten in voller Höhe.

Gebühren und Kosten beim Arbeitsgericht

Nachfolgend finden Sie grundlegende Informationen zu der Frage, mit welchen Anwalts-und Gerichtsgebühren Sie rechnen müssen, wenn Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Die Gebühren für anwaltliche Leistungen sind in Deutschland im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie allgemein in zivilrechtlichen Streitigkeiten, bildet der Gegenstandswert, der auch Streitwert genannt wird, die Grundlage für die Berechnung der Gebühren.
 
Soll der Rechtsanwalt zum Beispiel 10.000,00 EUR einklagen, so beträgt der Streitwert 10.000,00 EUR. 

Dreht es sich bei dem Streit nicht um die Zahlung einer bestimmten Geldsumme, sondern um etwas anderes, ist die Ermittlung seines Wertes manchmal schwieriger. Für häufig vorkommende Streitigkeiten haben die Arbeitsgerichte Regeln für die Festsetzung des Gegenstands- bzw. Streitwertes entwickelt. 

So beträgt der Streitwert z.B. nach der Rechtsprechung bei einem Streit um 
die Wirksamkeit einer Kündigung 3 Monatsgehälter 
die Wirksamkeit einer Befristung 3 Monatsgehälter 
die Berechtigung einer Abmahnung 1 Monatsgehalt
die Pflicht zur Zeugniserteilung 1 Monatsgehalt
 
Auf der Grundlage des Streitwerts berechnen sich die Gebühren des Rechtsanwalts je nachdem, welche Tätigkeit er dem Auftrag gemäß entfaltet. So erhält der Rechtsanwalt z.B. 
• für die Erhebung der Klage eine Verfahrensgebühr in Höhe des 1,3fachen einer Gebühr
• für die Terminswahrnehmung vor Gericht eine weitere Gebühr, die Terminsgebühr in Höhe des 1,2fachen einer Gebühr. 

Wird der Pro¬zess dann durch ein Urteil beendet, kann der Rechtsanwalt folglich 2,5 Gebühren abrechnen, nämlich eine Verfahrensgebühr (1,3) und eine Terminsgebühr (1,2). Außerdem erhält er eine Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR für Post- und Telefonkosten sowie 19 % Mehrwertsteuer. 

Bei dem obigen Beispiel einer Klage mit einem Streitwert von 10.000,00 EUR betragen die Rechtsanwaltsgebühren bei einer streitigen Entscheidung, d.h. einem Urteil, 1.683,85 EUR.  



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